Benutzungsordnung

Bestandsverzeichnis

Derzeit enthält unser Bestandsverzeichnis Autographen, (Teil- und Splitter-) Nachlässe; Sammlungen zum österreichischen Theater überwiegend des 19. und 20. Jahrhunderts. Die Einsichtnahme und Benutzung sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Frau Dr. Christiane Mühlegger-Henhapel.

Benutzungsordnung

Die Handschriftensammlung des Theatermuseums kann für wissenschaftliche, literarische und publizistische Arbeiten und Studien kostenlos benutzt werden. Entgelte oder Gebühren müssen für besondere Leistungen wie Kopien, Fotos und deren Nutzung erhoben werden.

Öffnungszeiten: Mo–Do 10 – 16 Uhr, Fr 10 – 13.30 Uhr

Die Benutzerinnen und Benutzer werden gebeten, zumindest 1 Tag im voraus Ankunft und voraussichtliche Dauer des Aufenthalts sowie ihre Benutzungswünsche schriftlich oder telefonisch mitzuteilen.

Die Mitarbeiter der Handschriftensammlung erteilen aufgrund der Kataloge und Bestände mündlich und schriftlich Auskunft soweit es die Arbeits- und Personalsituation erlaubt.

Bei der Ankunft meldet sich der Benutzer bei den Mitarbeitern der Handschriftensammlung an und füllt einen Benutzerbogen (Angaben zu Person, Forschungszweck, benutzte Materialien) aus.

Mäntel, Mappen, Taschen u. Ä. dürfen nicht in den Sammlungsbereich mitgenommen werden. In der Garderobe des Theatermuseums stehen verschließbare Schränke zur Verfügung. Eine Haftung für dort aufbewahrte Gegenstände bzw. für alle mitgebrachten Wertgegenstände ist im gesamten Sammlungsbereich ausgeschlossen.

Rauchen, Essen und Trinken sowie die Benutzung von Mobiltelefonen im Sammlungsbereich ist verboten.

Die Materialien werden den Benutzern in Mappen ausgehändigt. Pro Bestellung ist eine Ausgabe von max. 10 Mappen möglich.

Die zur Benutzung bereitgestellten Materialien müssen schonend behandelt werden. Bereits vorhandene Schäden und Mängel sind sofort zu melden. Die ordnungsgemäße Rückgabe wird auf dem Benutzerbogen vermerkt.

In der Handschriftensammlung ist ausschließlich der Gebrauch von Bleistiften erlaubt. Das Schreiben in und auf den Archivalien ist strengstens untersagt. Für Schäden und Verluste an Materialien, die während der Benutzung, d. h. zwischen Aus- und Rückgabe, entstanden sind, haftet der Benutzer.

Materialien der Sammlung können für Einsicht oder Auswertung gesperrt werden (Liste auf Wunsch einsehbar):

  1. bei Beständen, deren Veröffentlichung im Entstehen begriffen ist.
  2. bei Beständen, deren Veröffentlichung durch das Theatermuseum selbst erfolgt.
  3. aus konservatorischen Gründen
  4. aus Gründen der Wahrung von Urheberrechten

Die Erlaubnis zur Einsicht in die Materialien schließt nicht die Erlaubnis zu deren Veröffentlichung ein. Die Auswertung der Archivalien in Publikationen (sowohl Publikation von Originaltexten als auch Zitate) bedarf der Zustimmung des Theatermuseums. Bei Materialien, die unter Urheberrechtsschutz stehen, muß vor Erteilung der Publikationsgenehmigung eine Genehmigung der Berechtigten (Autor/Urheber, deren Rechtsnachfolger oder sonstige Rechtsinhaber) eingeholt werden. Das Theatermuseum übernimmt keine Verantwortung für die Verletzung dieser Rechte durch den Benutzer.

Der Benutzer verpflichtet sich von allen Veröffentlichungen, in denen Materialien aus der Handschriftensammlung ausgewertet wurden, dem Theatermuseum ein Belegexemplar unmittelbar nach Erscheinen zukommen zu lassen.

Die mechanische Wiedergabe (Kopien, Fotos etc.) von Archivalien kann nur nach Rückfrage erfolgen. Über die Genehmigung wird jeweils im Einzelfall entschieden. Die Erstellung von Kopien und Fotos ist kostenpflichtig (Preis auf Anfrage). Solche Kopien und Fotos sind jedoch ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Komplette (Brief)Konvolute, Manuskripte u. Ä. dürfen nicht kopiert bzw. fotografiert werden.

Die Erstellung von Fotos von Materialien der Handschriftensammlung zum Zweck der Publikation bedarf zunächst der Genehmigung des Theatermuseums. Fotos werden grundsätzlich vom Fotoatelier des KHM-Museumsverbandes hergestellt und sind kostenpflichtig. Für Fotobestellungen muss ein eigenes Antragsformular ausgefüllt werden. Das Fotografieren von Sammlungsbeständen ohne vorherige Genehmigung bedeutet eine Verletzung des Eigentumsrechts, auch wenn Urheberrechte dadurch nicht berührt werden.

Auf Ausleihe von Archivbeständen zu Ausstellungszwecken besteht kein Anspruch. Es handelt sich um keine Benutzung im Sinne der Benutzungsordnung. In diesen Fällen ist eine besondere Vereinbarung mit der Handschriftensammlung und in Folge mit der Direktion des Theatermuseums zu treffen.

Wien, Jänner 2006

Kontakt

Dr. Kurt Ifkovits
Kurator
+43 1 525 24 - 5312
kurt.ifkovits@theatermuseum.at

Dr. Christiane Mühlegger-Henhapel
Kuratorin
+43 1 525 24 - 5305
christiane.muehlegger@theatermuseum.at

Dr. Lydia Gröbl
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
+43 1 525 24 - 5437
lydia.groebl@theatermuseum.at

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