Provenienzforschung

Das Kunstrückgabegesetz vom 4. Dezember 1998, BGBl. I, 181/1998, wurde mit der Zielsetzung erlassen, Kunstgegenstände aus den Österreichischen Bundesmuseen sowie Bundessammlungen, die im Zuge oder als Folge der NS-Gewaltherrschaft in das Eigentum des Bundes gelangt sind, an die ursprünglichen EigentümerInnen oder deren RechtsnachfolgerInnen zurückzugeben. Zu diesem Zweck wurde vom zuständigen Ministerium (heute Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur) die Kommission für Provenienzforschung eingerichtet, deren wissenschaftliche MitarbeiterInnen in den einzelnen Bundesmuseen und Sammlungen die Inventare, die Archivbestände und die Objekte auf Provenienzhinweise prüfen.

Die zentrale Herausforderung für die Provenienzforschung ist der bemerkenswerte Sammlungsumfang des heutigen Theatermuseums von mehr als 2,8 Millionen Objekten.

Dieser steht in engem Zusammenhang mit der dynamischen Erwerbungspolitik des Sammlungsgründers Joseph Gregor. Seit Anfang der 1920er Jahre wurden durch Nachlässe, Schenkungen oder Kauf, von Schauspielerfamilien, privaten SammlerInnen, Theatern, KünstlerInnen sowie aus dem Kunst- und Antiquariatshandel sehr umfangreiche Objektkonvolute erworben.

Die im Auftrag der Kommission für Provenienzforschung tätige Wissenschaftlerin ist auf eine systematische Erforschung der Sammlungsbestände bedacht und widmet sich neben der Erstellung von Dossiers zu Personen und musealen Objekten auch der Analyse sowie Rückseitendokumentation von ganzen Sammlungskonvoluten, wie beispielsweise der Gemäldesammlung.

Kontakt

Mag. Karin Neuwirth
Kuratorin
+43 1 525 24 - 5306
karin.neuwirth@theatermuseum.at

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